LEISTUNGEN
Logopädie/Sprachtherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung; die Kosten für eine Therapie werden von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dazu ist, dass der Arzt (Allgemeinarzt, Internist, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Kieferorthopäde) nach seiner Diagnose eine Heilmittelverordnung für eine sprachtherapeutische/ logopädische Behandlung ausstellt. Aufgrund dieser Verordnung wird die Therapie entweder in unserer Praxis oder bei fehlender Mobilität auch als Hausbesuch durchgeführt. Erwachsene beteiligen sich an der Therapie in Form der gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 10% der anfallenden Behandlungskosten zuzüglich 10,- Euro Krankenkassengebühr.
Unsere Praxis bietet Ihnen:
- sämtliche gesetzliche Kassen und Privatkassen sind unsere Partner
- sollte kein Kostenträger die anfallenden Therapiekosten übernehmen, so ist es selbstverständlich auch möglich, die Therapiekosten privat als Selbstzahler zu übernehmen.
- Anamnese, Diagnostik, Beratung und Therapie
- Diagnostik: Durchführung von standardisierten Diagnoseverfahren zur Feststellung des Sprachentwicklungsstandes sowie zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten, Erfassung von Aphasien, Dysarthrien, Dysphagien und Stimmstörungen
- Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei medizinischer Notwendigkeit
- Beratung von Patienten, Eltern und Angehörigen
- Begleitung zur transnasalen Endoskopie bei Verdacht auf Schluckstörung
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Pflegekräften, Eltern und Lehrern
- Fortbildungen für Ärzte, PflegerInnen, ErzieherInnen, LehrerInnen, Eltern, TherapeutInnen
- Informationsabende für Interessierte in Kindergärten, Schulen und Fördereinrichtungen
Persönlich auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Sprech- und Stimmtraining bieten wir für Selbstzahler nach Absprache gerne an.